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Ratgeber · Gutschein und Jobcenter

Neue Grund­sicherung: Gibt es noch Coaching?

Seit dem 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter will, dass du schneller in Arbeit kommst. Ein Coaching mit Gutschein bleibt trotzdem möglich. Es muss dir helfen, dauerhaft Arbeit zu finden. Hier steht, was neu ist und wie du das begründest.

Alexander Motoc · Coach aus Bochum
Stand 10/2026 · 8 Min. Lesezeit

Trifft das auf dich zu?

Dann spricht viel für ein Coaching. Deinen Satz fürs Jobcenter findest du weiter unten.

Was sich im Juli geändert hat

Seit dem 1. Juli 2026 gilt beim Jobcenter die neue Grundsicherung. Das Geld heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Es ersetzt das Bürgergeld.

Vieles bleibt aber gleich. Der Regelsatz für Alleinstehende liegt weiter bei 563 Euro. Bescheide, die du schon hast, gelten weiter. Bis Ende 2026 kann in Briefen noch „Bürgergeld“ stehen. Das ist kein Fehler.

Neu sind vor allem die Regeln für Termine, Pflichten und Kürzungen. Die wichtigsten Unterschiede:

Früher und jetzt · Stand 08.10.2026, vereinfacht
ThemaBis Juni 2026Seit Juli 2026
Name des GeldesBürgergeldGrundsicherungsgeld
Regelsatz allein563 €563 €, gleich geblieben
Erstes Gesprächkeine feste Regel zum Ortpersönlich im Jobcenter
Streit um den PlanSchlichtungschriftliche Verpflichtung
Pflicht nicht erfüllt10, 20 oder 30 % weniger30 % weniger für 3 Monate
Termin verpasstjedes Mal 10 % für 1 Monatbeim 1. Mal keine Kürzung, ab dem 2. Mal jedes Mal 30 % für 1 Monat
Arbeit mit kleinem Kindin der Regel ab 3 Jahrenin der Regel ab 14 Monaten, wenn die Betreuung gesichert ist

Den Kooperationsplan – also euren gemeinsamen Plan – gibt es weiter. Was drinsteht, liest du im Artikel Kooperationsplan 2026.

Was das Jobcenter jetzt von dir erwartet

  • Das erste Gespräch ist persönlich. Du gehst dafür ins Jobcenter. Nur in begründeten Fällen geht es anders. Zum Beispiel, wenn du wegen deiner Gesundheit kaum unterwegs sein kannst.
  • Termine zählen. Kannst du nicht kommen, sag vorher Bescheid. Und sag auch, warum.
  • Arbeit geht vor. Das Jobcenter schaut zuerst, ob eine Stelle zu dir passt. Mehr dazu weiter unten.
  • Vollzeit, wenn es nötig ist. Neu im Gesetz: Ist es nötig und für dich zumutbar, kann das Jobcenter Vollzeit erwarten.
  • Mit kleinem Kind früher zurück. Sobald dein Kind 14 Monate alt ist und gut betreut wird, ist Arbeit in der Regel zumutbar. Das heißt: Das Jobcenter darf sie von dir erwarten. Mehr dazu: Mit Kind zurück in Arbeit.

Das klingt nach mehr Druck. Aber das Jobcenter soll dich auch beraten und unterstützen. Dein Kooperationsplan enthält deshalb ein persönliches Angebot für dich.

Kürzungen: was jetzt gilt

Kürzungen gibt es weiter. Viele sagen dazu „Sanktion“. Gekürzt wird in der Regel nur, wenn du vorher schriftlich über die Folgen belehrt wurdest. Die Regeln sind jetzt einheitlicher:

  • Pflicht nicht erfüllt: Ohne wichtigen Grund gibt es 30 % weniger vom Regelsatz. Das gilt für 3 Monate. Miete und Heizung werden nicht gekürzt.
  • Termin verpasst: Beim ersten Mal ohne wichtigen Grund gibt es noch keine Kürzung. Das Jobcenter hält den Termin aber schriftlich fest. Ab dem zweiten Mal sind es jedes Mal 30 % für einen Monat.
  • Drei Termine hintereinander verpasst: Dann giltst du als nicht erreichbar. Das Geld fällt ganz weg, bis du dich persönlich im Jobcenter meldest. Miete und Heizung werden noch einen Monat gezahlt.
  • Arbeit abgelehnt: Eine zumutbare Stelle wäre sofort möglich, und du lehnst sie bewusst ab? Dann kann der ganze Regelsatz wegfallen. Das dauert höchstens zwei Monate.

Es gibt aber auch Schutz. Bei einem wichtigen Grund wird nicht gekürzt, zum Beispiel bei Krankheit. Auch bei einer außergewöhnlichen Härte nicht. Vorher darfst du dich äußern. Das heißt Anhörung, und auf Wunsch geht sie persönlich. Holst du die Pflicht nach, endet die Kürzung früher – frühestens nach einem Monat.

Für alte Fälle gilt altes Recht. War der Fehler vor dem 1. Juli 2026, gelten noch die früheren Regeln.

Post wegen einer Kürzung bekommen? Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Ein Widerspruch hält die Kürzung erst einmal nicht an. Hol dir deshalb schnell Hilfe: bei Erwerbslosenberatungen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide.

Arbeit geht vor – mit einer Ausnahme

Neu ist ein eigener Paragraf: der Vorrang der Vermittlung (§ 3a SGB II). Das heißt: Eine passende Arbeit kommt zuerst. Das gilt auch gegenüber Kursen und Coachings.

Im selben Paragrafen steht aber eine Ausnahme. Eine Förderung ist möglich, wenn sie dich dauerhaft besser in Arbeit bringt als eine schnelle Vermittlung. Das Gesetz nennt dabei besonders Menschen unter 30.

Wichtig: Die Ausnahme gilt nicht nur für junge Menschen. In den Regeln der Bundesagentur für die Jobcenter steht ausdrücklich: Auch alle anderen können darunter fallen.

Für dich heißt das: Es kommt auf deine Lage an. Ein Job, der nach wenigen Wochen wieder endet, bringt dich meist nicht weiter.

Bekomme ich noch ein Coaching?

Ja, das ist weiter möglich. Den Gutschein (AVGS) gibt es weiter. AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das Gesetz zum Gutschein (§ 45 SGB III) hat die Reform nicht geändert. Mit dem Gutschein bezahlt das Jobcenter dein Coaching. Für dich kostet es nichts.

Aber: Der Gutschein ist eine Ermessensleistung. Dein Jobcenter entscheidet in deinem Fall. Ein festes Recht darauf hast du nicht. Und nicht jedes Jobcenter entscheidet gleich. Seit Juli kommt eine Frage dazu: Hilft dir jetzt eher eine Stelle oder ein Coaching?

Ein Coaching ist dabei kein Gegensatz zur Jobsuche. Im Bewerbungscoaching bewirbst du dich ja. Und schon die Suche nach einem passenden Coaching mit Gutschein zählt als Eigenbemühung. So heißt alles, was du selbst für deine Jobsuche tust.

Aus meiner Praxis

Seit Juli höre ich oft die Sorge: „Jetzt muss ich doch jeden Job nehmen.“ Ich sage dann: Ein Job ist gut. Ein Job, der bleibt, ist besser. Genau darauf arbeiten wir im Coaching hin. Wir suchen Arbeit, die zu deinem Leben passt. Und wir bereiten dich so vor, dass du dort gut ankommst.

So zeigst du, dass ein Coaching dauerhaft hilft

Im Gespräch geht es jetzt um eine Frage. Warum bringt dich ein Coaching besser und länger in Arbeit? Gute Antworten beschreiben deine Lage. Zum Beispiel:

  • Jobs haben nicht gehalten. Du hattest schon Stellen, aber sie endeten schnell. Im Coaching finden wir heraus, woran es lag.
  • Lange ohne Arbeit. Nach Jahren ohne Job fehlt oft vieles auf einmal: Lebenslauf, Routine, Mut. Das baut sich Schritt für Schritt wieder auf.
  • Viele Bewerbungen, kaum Antworten. Dann passt oft etwas an den Unterlagen nicht. Oder an der Auswahl der Stellen.
  • Kinder oder Pflege. Die Arbeit muss zu deinem Alltag passen. Sonst ist sie schnell wieder vorbei.
  • Sprache oder Abschluss aus dem Ausland. Du brauchst Hilfe, die passende Stelle zu finden – nicht irgendeine.
  • Gesundheit. Du kannst nicht jede Arbeit machen. Gesucht ist eine, die du gut schaffst. Einzelheiten musst du nicht erzählen.

Bleib ehrlich. Ein echter Grund mit einem kurzen Beispiel überzeugt mehr als eine lange Liste.

Sag auch, dass du mitmachen willst. Zum Beispiel: „Ich bewerbe mich weiter. Das Coaching hilft mir, dass es diesmal klappt.“ Dieses Gespräch bereiten wir im Einzelcoaching gern zusammen vor – online oder bei mir in Bochum.

Dein Satz zum Mitnehmen

Kreuz an, was auf dich zutrifft. Dann steht unten ein fertiger Satz für dein Jobcenter. Lies ihn im Termin vor oder schick ihn über das Online-Postfach.

Häufige Fragen

Gibt es Coaching jetzt nur noch für Menschen unter 30?

Nein. Das Gesetz nennt Menschen unter 30 besonders. Die Ausnahme vom Vorrang der Arbeit gilt aber grundsätzlich für alle. Entscheidend ist deine Lage, nicht dein Alter.

Wird jetzt bei jedem Fehler sofort gekürzt?

Nein. Gekürzt wird in der Regel nur nach einer schriftlichen Belehrung über die Folgen. Bei einem wichtigen Grund, etwa Krankheit, wird nicht gekürzt. Vorher darfst du dich äußern. Und beim ersten verpassten Termin gibt es noch keine Kürzung.

Gilt mein alter Bescheid noch?

Ja. Bescheide, die du schon hast, bleiben inhaltlich gültig. Auch die bisherigen Formulare und Online-Dienste kannst du weiter nutzen.

Muss ich jetzt jede Stelle annehmen?

Eine zumutbare Arbeit solltest du nicht ablehnen. Was zumutbar ist, hängt aber auch von Gesundheit, Kindern oder Pflege ab. Passt eine Stelle nicht, sag es offen. Und sag auch, warum.

Was ist, wenn das Jobcenter Nein zum Coaching sagt?

Frag nach dem Grund. Vielleicht fehlt nur ein Hinweis auf deine Lage. Bitte um eine schriftliche Antwort. Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Mehr dazu im Artikel So fragst du nach Bewerbungscoaching.

Ich arbeite schon ein bisschen und stocke auf. Geht ein Coaching trotzdem?

Ja, das ist möglich. Das Jobcenter kann den Gutschein auch geben, wenn du neben einem Job Grundsicherungsgeld bekommst. Bekommst du zusätzlich Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig.

Unsicher, wie es weitergeht? Schreib mir.

Ich helfe dir, den nächsten Schritt vorzubereiten. Kostenlos und unverbindlich – auch auf Englisch.

Oder ruf an: 0178 5258188. Ich melde mich meist innerhalb von 24 Stunden.

RückrufAlexander Motoc · Bewerbungscoaching
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