Was ist der Kooperationsplan?
Der Kooperationsplan ist ein gemeinsamer Fahrplan. Ihr schreibt ihn zusammen: du und deine Vermittlerin oder dein Vermittler im Jobcenter. Darin steht, welche Arbeit du suchst und welche Schritte als Nächstes kommen.
So entsteht er: Beim ersten Gespräch schaut ihr, was du kannst und was du willst. Und was dich gerade bremst. Dieses Gespräch findet persönlich im Jobcenter statt. Danach erstellt ihr den Plan.
Das ist gut zu wissen:
- Du unterschreibst ihn nicht. Du bekommst ihn schriftlich, auf Papier oder digital.
- Er ist kein Vertrag. Im Plan stehen keine Strafen. Er ist ein roter Faden.
- Er wird regelmäßig angepasst. Spätestens alle sechs Monate schaut ihr ihn gemeinsam neu an.
- Er soll verständlich sein. Was du nicht verstehst, darfst du jederzeit nachfragen.
Früher hieß so ein Plan beim Jobcenter Eingliederungsvereinbarung. Bei der Agentur für Arbeit heißt er heute noch so. Was sich mit der Reform sonst geändert hat, steht im Überblick Neue Grundsicherung 2026.
Was im Plan steht
Jeder Plan ist anders. Meist findest du darin diese Punkte (§ 15 SGB II):
- Dein Ziel: Welche Arbeit oder Ausbildung du suchst. Deine Eignung und deine Interessen sollen dabei zählen.
- Deine Schritte: Was du selbst tust, zum Beispiel Bewerbungen. Und wie du das nachweist.
- Das Angebot vom Jobcenter: Beratung, passende Stellen oder eine Förderung. Das Gesetz nennt das ein „persönliches Angebot“.
- Ein Sprachkurs, wenn du dein Deutsch verbessern sollst.
- Hilfe von anderen Stellen, zum Beispiel bei Gesundheit oder Reha.
Ist der Weg zur Arbeit noch weit, kann im Plan auch ein Zwischenziel stehen. Zum Beispiel: erst die Kinderbetreuung klären, dann bewerben.
Was als Eigenbemühung zählt
Eigenbemühung heißt: alles, was du selbst tust, um Arbeit zu finden. Dazu zählen nicht nur Bewerbungen. Auch die Suche nach einem passenden Coaching mit Gutschein (AVGS) kann zählen. Oder die Suche nach einem Platz für die Kinderbetreuung.
Eine feste Zahl an Bewerbungen schreibt kein Gesetz vor. Die Zahl soll zu deinen Chancen am Arbeitsmarkt passen. Ihr legt sie im Plan gemeinsam fest.
Was alles zählt und wie du es nachweist, steht im Ratgeber Bewerbungen nachweisen. Dort steht auch, wie du eine einfache Liste führst.
Kosten für Bewerbungen kann das Jobcenter erstatten, zum Beispiel Fahrten zum Vorstellungsgespräch. Frag aber vorher. Das kann auch im Plan stehen.
Wenn du eine Absprache nicht schaffst
Das kann passieren. Wichtig ist, dass du es früh sagst. Ruf an oder schreib ins Online-Postfach. Erklär kurz, was los war.
Ein wichtiger Grund zählt. Die Bundesagentur nennt zum Beispiel:
- Du oder dein Kind seid krank.
- Die Absprache war zu viel. Zum Beispiel gibt es in deiner Nähe kaum passende Stellen.
- Etwas Dringendes kam dazwischen, etwa ein Wasserschaden oder eine Kündigung der Wohnung.
Ohne wichtigen Grund geht es in zwei Stufen weiter:
- Schriftliche Verpflichtung. Das Jobcenter schickt dir einen Bescheid (§ 15a SGB II). Darin steht genau, was du tun sollst und bis wann. Und welche Folgen es hat, wenn du es nicht tust.
- Erst dann: mögliche Kürzung. Erfüllst du diese Verpflichtung ohne wichtigen Grund nicht, kann das Jobcenter dein Geld kürzen. Die Kürzung beträgt 30 % vom Regelsatz, drei Monate lang. Mehr dazu im Artikel Neue Grundsicherung.
Gut zu wissen: Der Plan bleibt danach euer roter Faden. Weitere Schritte fordert das Jobcenter dann aber schriftlich an – mit Hinweis auf die Folgen. Auch nach einem verpassten Termin ist so eine Verpflichtung möglich.
Eine Verpflichtung oder Kürzung bekommen? Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Aber: Ein Widerspruch hält die Pflicht erst einmal nicht an. Lass dich deshalb schnell beraten. Hilfe bekommst du bei Erwerbslosenberatungen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
So kommt dein Coaching in den Plan
Ein Coaching mit Gutschein kann im Plan stehen. Entweder als Angebot vom Jobcenter oder als dein eigener Schritt. So gehst du vor:
- Vorher überlegen. Wobei brauchst du Hilfe? Bewerbung, Berufswahl, Vorstellungsgespräch? Nutze dafür den Wunschzettel unten.
- Im Gespräch sagen. Am besten, wenn der Plan neu geschrieben oder angepasst wird. Du kannst es aber auch vorher ansprechen.
- Um einen Satz im Plan bitten. Zum Beispiel: „Sucht ein passendes Einzelcoaching mit Gutschein (AVGS).“ Diese Suche zählt als Eigenbemühung.
- Einen Coach suchen. Welchen zugelassenen Anbieter du nimmst, entscheidest du selbst. Angebote findest du in der Suche „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur.
- Auf den Gutschein warten. Das Jobcenter entscheidet. Fang erst an, wenn die schriftliche Zusage da ist.
Nach dem Coaching gibt es ein Gespräch, in der Regel innerhalb von vier Wochen. Dann wird der Plan angepasst.
Aus meiner Praxis
Viele haben ihren Plan einmal gelesen und dann abgeheftet. Wenn du magst, schauen wir ihn uns gleich am Anfang des Coachings zusammen an. Dann machen wir aus großen Schritten kleine, die du wirklich schaffst. So hast du beim nächsten Termin etwas in der Hand, das du zeigen kannst.
Dein Wunschzettel für den Plan
Hak ab, was du beim nächsten Termin ansprechen willst. Nimm die Liste mit oder zeig sie auf dem Handy.
Mein Wunschzettel für den Plan0 von 8
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Du musst nicht alles erzählen. Bei Gesundheit oder Familie reicht oft, was für die Arbeit wichtig ist.
Dein Satz zum Mitnehmen
Wähle aus, wobei dir ein Coaching helfen soll. Daraus wird ein Satz für das Gespräch über deinen Plan. Du kannst ihn kopieren oder einfach vorlesen.
Häufige Fragen
Muss ich den Kooperationsplan unterschreiben?
Nein. Du bekommst ihn in Textform, also auf Papier oder digital. Eine Unterschrift ist nicht vorgesehen.
Was passiert, wenn wir uns nicht auf einen Plan einigen?
Dann legt das Jobcenter die nötigen Schritte in einem Bescheid fest. Das ist die schriftliche Verpflichtung. Sag deshalb genau, was dich am Entwurf stört. Und mach einen eigenen Vorschlag.
Kann ich den Plan ändern lassen?
Ja. Spätestens alle sechs Monate schreibt ihr ihn gemeinsam fort. Hat sich vorher etwas geändert, sprich es beim nächsten Termin an. Zum Beispiel einen neuen Kita-Platz oder einen Umzug.
Steht im Plan, dass ich das Coaching bekomme?
Nicht automatisch. Der Plan nennt Angebote und Schritte, aber keine festen Zusagen. Über den Gutschein entscheidet das Jobcenter extra, mit einem eigenen Bescheid.
Was hat sich am Plan seit Juli 2026 geändert?
Bei Streit über den Plan gab es früher eine Schlichtung. Die gibt es nicht mehr. Stattdessen kommt eine schriftliche Verpflichtung. Neu ist auch: Im Plan steht ein persönliches Angebot des Jobcenters für dich. Zum Beispiel Beratung, Unterstützung oder passende Stellen.
Ich bekomme Arbeitslosengeld und Grundsicherungsgeld. Brauche ich einen Kooperationsplan?
Nein. Dann kümmert sich die Agentur für Arbeit um deine Jobsuche. Dort heißt der Plan Eingliederungsvereinbarung.
