Zum Inhalt springen

Ratgeber · Bewerbung

Mit Kind zurück in Arbeit: Was jetzt gilt.

Seit Juli 2026 gilt für Eltern eine neue Regel. Sobald dein Kind 14 Monate alt ist und gut betreut wird, kann das Jobcenter Arbeit erwarten. Hier steht, was das heißt und wie du die Betreuung planst. Und wie du dich in Teilzeit bewirbst.

Alexander Motoc · Coach aus Bochum
Stand 10/2026 · 8 Min. Lesezeit

Trifft das auf dich zu?

Dann hilft dir der Betreuungs-Check weiter unten. Danach findest du einen Satz für deine Bewerbung.

Die neue Regel: ab 14 Monaten

Seit dem 1. Juli 2026 gilt beim Jobcenter eine neue Regel für Eltern. Sie steht in § 10 SGB II. Dort geht es darum, welche Arbeit „zumutbar“ ist. Zumutbar heißt: Das Jobcenter darf sie von dir erwarten.

  • Die Regel: Sobald dein Kind 14 Monate alt ist und gut betreut wird, ist Arbeit in der Regel zumutbar.
  • Vorher: Bis Ende Juni 2026 galt das erst ab dem dritten Geburtstag.
  • Auch für Kurse und Coachings: Die Regel gilt auch für Angebote, die dich auf Arbeit vorbereiten.
  • Für alle: Es gibt keine Übergangszeit. Die Regel gilt auch, wenn du schon länger Geld vom Jobcenter bekommst.

Wichtig ist das Wort „betreut“. Die Betreuung muss wirklich gesichert sein. Zum Beispiel in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder durch den anderen Elternteil.

Ist dein Kind jünger als 14 Monate, ist eine Kita freiwillig. Das Jobcenter berät dich in dieser Zeit trotzdem. Zum Beispiel dazu, wann du dich für einen Platz anmeldest.

Was heißt „Betreuung gesichert“?

Das Jobcenter soll mit dir besprechen, wie dein Kind betreut wird. Und wie viele Stunden Arbeit dazu passen. Dabei zählt deine ganze Lage, zum Beispiel:

  • die Öffnungszeiten von Kita oder Schule,
  • der Weg zur Kita und zur Arbeit,
  • die Arbeitszeiten deines Partners oder deiner Partnerin,
  • ein besonderer Bedarf deines Kindes, etwa bei Krankheit, Behinderung oder Therapien.

Ehrlich gesagt: Steht ein passender Platz bereit, gilt die Betreuung in der Regel als gesichert. Auch dann, wenn du ihn nicht nutzt. Gibt es besondere Umstände, musst du sie belegen. Ein Beispiel aus den Weisungen: Die Kita schließt über Mittag.

Die ganze Familie zählt – besonders, wenn du allein erziehst. Sag offen, was bei dir schwierig ist.

Teilzeit oder Vollzeit?

Auch das ist seit Juli 2026 neu. Ist es nötig und für dich zumutbar, kann das Jobcenter Vollzeit erwarten. Nötig heißt: Ihr sollt ohne Geld vom Jobcenter auskommen. Das steht in § 2 SGB II.

Das klingt streng. Aber es heißt nicht: morgen Vollzeit, egal wie. Wie viele Stunden zumutbar sind, entscheidet das Jobcenter für jeden Fall einzeln. Und dabei zählen deine Betreuungszeiten.

Ein Beispiel: Die Kita ist von 8 bis 14 Uhr offen. Dein Weg dauert eine halbe Stunde. Dann passt eine Stelle am Vormittag. Eine Schicht bis 18 Uhr passt nur, wenn jemand anderes dein Kind abholt.

Umgekehrt gilt auch: Eltern müssen sich grundsätzlich um Betreuung kümmern, die zu einer Arbeit passt. Gibt es längere Betreuungszeiten, kann das Jobcenter das ansprechen.

Mein Rat: Zeig dem Jobcenter deine echten Zeiten. Am besten mit einer Bescheinigung der Kita. Dann redet ihr über Tatsachen statt über Vermutungen.

Betreuung organisieren – das zählt mit

Die Suche nach einem Platz kostet Zeit und Nerven. Die gute Nachricht: Sie zählt beim Jobcenter als Eigenbemühung. Also als etwas, das du selbst für deinen Weg in Arbeit tust. Sie kann sogar als eigenes Ziel in deinem Plan mit dem Jobcenter stehen, dem Kooperationsplan.

  • Früh anmelden. Ab dem ersten Geburtstag hat dein Kind ein Recht auf einen Platz in Kita oder Tagespflege. Plätze sind trotzdem oft knapp. Frag beim Jugendamt deiner Stadt, wie die Anmeldung läuft.
  • Tagespflege mitdenken. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater ist eine gute Alternative zur Kita.
  • Elternbeitrag erlassen lassen. Bekommst du Grundsicherungsgeld, musst du für Kita oder Tagespflege keinen Elternbeitrag zahlen. Du musst das aber beim Jugendamt beantragen.
  • Das Jobcenter fragen. Laut Gesetz soll die Stadt darauf achten, dass Eltern mit Grundsicherungsgeld vorrangig einen Platz bekommen. Auch Hilfe bei der Kinderbetreuung ist über das Jobcenter möglich. Frag nach, was es bei dir gibt.
  • Belege sammeln. Heb Anmeldungen, Absagen und Briefe zur Warteliste auf. So kannst du zeigen, was du getan hast.

Ein Vorstellungsgespräch, aber niemand passt auf dein Kind auf? Frag vorher beim Jobcenter. In solchen Fällen kann es die Kosten für Betreuung ausnahmsweise übernehmen.

Dein Betreuungs-Check

Hak ab, was schon steht. Was offen bleibt, ist dein nächster Schritt.

Ist meine Betreuung gesichert?0 von 8

Deine Häkchen bleiben nur in diesem Browser.

So bewirbst du dich in Teilzeit

Teilzeit ist in vielen Betrieben normal. Wichtig ist, dass du klar sagst, was geht.

  • Nenn deine Zeiten. Schreib nicht nur „Teilzeit“. Schreib zum Beispiel: „Ich kann montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr arbeiten.“
  • Frag auch bei Vollzeit-Stellen. Manche Betriebe sind offen für Teilzeit, auch wenn es nicht in der Anzeige steht. Ein kurzer Anruf klärt das.
  • Dein Kind musst du nicht erwähnen. Für den Betrieb zählt, wann du da bist. Wenn du es erwähnst, dann kurz. Und mit dem Satz: „Die Betreuung ist geregelt.“
  • Die Lücke im Lebenslauf benennen. Schreib die Zeit einfach hinein, zum Beispiel als „Elternzeit“ oder „Familienzeit“. Eine benannte Lücke ist keine Lücke mehr.
  • Zeig, was du in der Zeit gemacht hast. Ein Deutschkurs, ein Ehrenamt, ein Führerschein: Das alles darf in den Lebenslauf.

Im Vorstellungsgespräch kommt oft die Frage: „Was ist, wenn Ihr Kind krank ist?“ Bleib ruhig. Sag, wer dann einspringt. Ein klarer Plan B überzeugt mehr als jedes Versprechen.

Aus meiner Praxis

Viele Eltern schreiben in die Bewerbung nur „Teilzeit“. Für den Betrieb ist das zu ungenau. Klare Zeiten wirken dagegen verlässlich. Ich übe mit Eltern deshalb zwei Sätze: einen zu den Zeiten und einen zum Plan B. Und unsere Termine lege ich in die Zeit, in der dein Kind betreut ist.

Dein Satz zum Mitnehmen

Kreuz an, was bei dir stimmt. Daraus wird ein Satz für dein Anschreiben. Du kannst ihn auch im Gespräch sagen. Trag dabei deine echten Uhrzeiten ein.

Wenn ihr euch nicht einig seid

Manchmal sieht das Jobcenter deine Lage anders als du. Zum Beispiel bei der Frage, wie viele Stunden gehen. Das kannst du tun:

  • Ruhig erklären und zeigen. Bring Belege mit: Betreuungszeiten, Wege, Absagen von Kitas.
  • Um eine schriftliche Entscheidung bitten. Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Wie es geht, steht am Ende des Bescheids.
  • Hilfe holen. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide. Gute Stellen sind Beratungsstellen für Erwerbslose oder für Alleinerziehende, Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht.

Wo ich helfe: bei der Arbeitssuche selbst. Im Einzelcoaching planen wir die Termine so, dass sie zu deinem Alltag passen. Online, zum Beispiel während dein Kind in der Kita ist. Oder vor Ort in Bochum. Kinder sind übrigens auch ein guter Grund für ein Einzelcoaching statt einer Gruppe.

Häufige Fragen

Mein Kind ist noch keine 14 Monate alt. Muss ich schon arbeiten?

Bis dahin darfst du dein Kind zu Hause betreuen, statt zu arbeiten. Eine Kita ist in dieser Zeit freiwillig. Geht dein Kind aber schon in eine Kita, kann Arbeit auch früher zumutbar sein.

Wir sind zu zweit. Wer bleibt zu Hause?

In den ersten 14 Monaten entscheidet ihr das selbst. Ihr könnt euch die Zeit auch aufteilen. Nur nicht beide für dieselbe Zeit.

Ich finde keinen Kita-Platz. Was nun?

Ohne Platz und ohne andere Betreuung ist die Betreuung nicht gesichert. Sag das dem Jobcenter und zeig deine Belege. Frag auch nach Tagespflege. Deine Suche zählt als Bemühung.

Gilt die Regel auch, wenn ich allein erziehe?

Ja. Aber das Jobcenter muss deine ganze Familie besonders im Blick haben. Sag offen, was bei dir schwierig ist, und bring Belege mit.

Und wenn mein Kind krank ist?

Dafür ist dein Plan B da: Familie, Freunde oder Nachbarn, die dann einspringen. Musst du dein krankes Kind selbst betreuen, kann das beim Jobcenter ein wichtiger Grund sein.

Ich habe mit meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit vereinbart.

Auch dann gilt die neue Regel, sobald dein Kind 14 Monate alt und betreut ist. Du kannst die Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers verkürzen. Oder du arbeitest in der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche. Sprich früh mit Jobcenter und Arbeitgeber.

Muss ich mein Kind im Lebenslauf angeben?

Nein, das entscheidest du. Die Zeit zu Hause solltest du aber benennen, zum Beispiel als „Familienzeit“.

Unsicher, wie es weitergeht? Schreib mir.

Ich helfe dir, den nächsten Schritt vorzubereiten. Kostenlos und unverbindlich – auch auf Englisch.

Oder ruf an: 0178 5258188. Ich melde mich meist innerhalb von 24 Stunden.

RückrufAlexander Motoc · Bewerbungscoaching
Hast du schon einen Gutschein?
In welcher Sprache sprechen wir?

Kostenlos und unverbindlich. Ich rufe meist innerhalb von 24 Stunden an.

Weiterlesen