Was das Jobcenter bezahlen kann
Für ein Bewerbungscoaching gibt es beim Jobcenter einen Gutschein. Er heißt AVGS, kurz für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit bezahlt das Jobcenter ein Coaching bei einem zugelassenen Anbieter. Diesen Anbieter nennt man auch Träger.
Einen Gutschein kann bekommen, wer Grundsicherungsgeld bezieht und arbeiten kann. Das gilt auch, wenn du neben einem Job aufstockst. Bekommst du auch Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig.
Der Gutschein ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Dein Jobcenter entscheidet in deinem Fall. Ein festes Recht darauf hast du nicht. Genau deshalb lohnt sich eine gute Vorbereitung.
Auf dem Gutschein steht später, was gilt:
- Das Ziel. Beim Bewerbungscoaching ist das meist „Heranführung an den Arbeitsmarkt“.
- Einzel oder Gruppe. Das ist wichtig für die Wahl deines Coaches.
- Die Dauer. So lange darf das Coaching höchstens gehen.
- Gültigkeit und Region. Bis wann und wo du den Gutschein einlösen kannst.
Vor dem Termin: Drei Dinge klären
- Was willst du üben? Lebenslauf, Anschreiben, Stellensuche oder das Vorstellungsgespräch? Schreib zwei, drei Punkte auf. Je genauer, desto besser.
- Einzeln oder in der Gruppe? Beim Jobcenter ist die Gruppe der Normalfall. Ein Einzelcoaching gibt es in begründeten Fällen. Ideen für gute Gründe stehen im Ratgeber Einzelcoaching statt Gruppe.
- Wann und wie? Online oder vor Ort? Welche Zeiten passen zu deinem Alltag, etwa wegen Kindern?
Du kannst dir auch schon einen Coach ansehen. Zugelassene Angebote zeigt die Suche „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur für Arbeit. Schon diese Suche kann als Eigenbemühung zählen.
Dein Gesprächszettel für den Termin
Mach ein Foto von diesem Zettel oder druck ihn aus. Hak ab, was du schon eingepackt hast.
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Und diese drei Sätze helfen dir im Gespräch:
Ich möchte ein Bewerbungscoaching mit Gutschein. Am liebsten einzeln.
Allein komme ich mit meinen Bewerbungen nicht weiter. Mit Coaching finde ich schneller eine Arbeit, in der ich bleiben kann.
Können Sie mir Ihre Entscheidung bitte schriftlich geben?
Du kannst die Sätze auch vorher ins Online-Postfach schreiben. Dann weiß deine Ansprechperson schon, worum es geht. Und im Einzelcoaching üben wir später genau das, was auf deinem Zettel steht.
Im Gespräch: So bleibt es einfach
Im Jobcenter hast du eine feste Ansprechperson. Oft heißt sie Vermittlerin oder Vermittler. Sie möchte, dass du Arbeit findest. Das möchtest du auch. Daran kannst du anknüpfen.
- Sag, wobei du Hilfe brauchst. Zum Beispiel beim Lebenslauf oder im Vorstellungsgespräch. Konkrete Punkte überzeugen mehr als ein allgemeiner Wunsch.
- Sag, wie es dir hilft. Seit Juli 2026 gilt: Arbeit geht vor. Ein Coaching ist trotzdem möglich, wenn es dich dauerhaft besser in Arbeit bringt als eine schnelle Stelle. Mehr dazu: Arbeit geht vor – mit einer Ausnahme.
- Sag, ob einzeln oder Gruppe. Das steht später auf dem Gutschein. Schau ihn dir an, bevor du gehst.
- Frag nach dem nächsten Schritt. Bis wann bekommst du eine Antwort? Schreib dir Datum und Namen auf.
Vielleicht bietet dir das Jobcenter zuerst einen eigenen Kurs an. Das darf es. Passt er nicht zu dir, erkläre ruhig und konkret, warum.
Und: Deine Ansprechperson darf dir keinen bestimmten Anbieter empfehlen. Wo du das Coaching machst, entscheidest du selbst.
Vom Gutschein bis zum Start
- Gutschein lesen. Stimmen Ziel, Einzel oder Gruppe und die Region? Wenn nicht, frag sofort nach.
- Coach aussuchen. Sprich mit einem oder zwei Anbietern. Passt die Art zu arbeiten zu dir?
- Bestätigung holen. Der Anbieter prüft deinen Gutschein. Kann er dich aufnehmen, bestätigt er das.
- Auf den Bescheid warten. Dein Jobcenter prüft, ob das Coaching dir weiterhilft. Dann bekommst du eine schriftliche Zusage, den Bewilligungsbescheid.
- Erst jetzt anfangen. Nur mit dieser Zusage ist das Coaching für dich sicher kostenlos.
Aus meiner Praxis
Nach dem Termin höre ich oft: „Meine Vermittlerin meldet sich.“ Bis dahin kann etwas Zeit vergehen. Mein Rat: Schreib noch am selben Tag eine kurze Nachricht ins Online-Postfach. Darin steht, was du dir gewünscht hast und warum. So geht nichts verloren. Wenn du magst, formulieren wir die Nachricht zusammen.
Abgelehnt – was jetzt?
Ein Nein ärgert. Oft ist es aber nicht das letzte Wort. Geh Schritt für Schritt vor:
- Nach dem Grund fragen. Manchmal fehlt dem Jobcenter nur ein Detail. Etwa, was genau du im Coaching üben willst.
- Um eine schriftliche Antwort bitten. Ein Nein im Gespräch lässt sich kaum prüfen. Stell deinen Wunsch deshalb auch schriftlich. Dann bekommst du in der Regel auch eine schriftliche Antwort.
- Den Bescheid lesen. Eine Ablehnung ist ein Bescheid. Bei einer Ermessensleistung muss das Jobcenter darin erklären, was es abgewogen hat.
- Widerspruch, wenn du willst. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Wie es geht, steht am Ende des Bescheids. Ein Brief mit Unterschrift ist der sichere Weg. Du kannst den Widerspruch auch im Jobcenter aufschreiben lassen. Eine einfache E-Mail reicht oft nicht.
- Neu anfragen. Oft ist ein neues Gespräch schneller. Hat sich deine Lage geändert? Hat eine Gruppe nicht geholfen? Das sind neue Gründe.
Lehnt das Jobcenter nur den Anbieter ab, den du ausgesucht hast? Dann bleibt dein Gutschein gültig. Du kannst dir einen anderen Coach suchen.
Ich bin Coach, kein Anwalt. Ich prüfe keine Bescheide und schreibe keine Widersprüche. Hilfe bekommst du bei einer Erwerbslosenberatung, einem Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Mit wenig Geld kannst du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.
Häufige Fragen
Frage ich besser im Termin oder schriftlich?
Am besten beides. Sag es im Termin und schreib danach eine kurze Nachricht ins Online-Postfach. So ist dein Wunsch festgehalten.
Kann mir meine Vermittlerin einen guten Coach nennen?
Nein, das darf sie nicht. Sie muss neutral bleiben. Den Anbieter suchst du selbst aus, zum Beispiel über die Suche der Bundesagentur für Arbeit.
Kann ich schon anfangen, bevor die Zusage da ist?
Bitte nicht. Das Jobcenter muss vorher schriftlich zustimmen. Ohne diese Zusage ist nicht sicher, dass es zahlt. Warte also auf den Bescheid.
Auf meinem Gutschein steht „Gruppe“. Was nun?
Dann gilt er nur für ein Coaching in einer Gruppe. Willst du einzeln arbeiten, sprich dein Jobcenter schnell darauf an. Bitte um einen Gutschein für ein Einzelcoaching und nenne deine Gründe.
Ich bin über 30. Habe ich überhaupt eine Chance?
Ja. Das Gesetz nennt Menschen unter 30 besonders. Ältere sind aber nicht ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob dich das Coaching dauerhaft besser in Arbeit bringt.
Zahlt das Jobcenter auch Fahrt oder Kinderbetreuung?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Frag unbedingt vor dem Start danach. Beim Online-Coaching fallen meist keine Fahrten an.
Mein Gutschein ist abgelaufen. Was jetzt?
Frag nach einem neuen. Ein Gutschein, der ungenutzt abgelaufen ist, steht einem neuen nicht im Weg.
