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Ratgeber · Gutschein und Jobcenter

Einzeln statt Gruppe: So begründest du es.

Beim Jobcenter ist die Gruppe der Normalfall. Ein Einzelcoaching mit Gutschein gibt es, wenn du gute Gründe hast. Hier steht, welche Gründe zählen und wie du sie sagst. Und worauf du beim Gutschein achtest.

Alexander Motoc · Coach aus Bochum
Stand 10/2026 · 7 Min. Lesezeit

Trifft das auf dich zu?

Dann ist ein Einzelcoaching gut begründet. Deinen Satz fürs Jobcenter findest du weiter unten.

Gruppe oder einzeln – was ist der Unterschied?

Mit einem Gutschein (AVGS) bezahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit ein Coaching. Es soll dir helfen, wieder Arbeit zu finden. Das Coaching gibt es in zwei Formen:

  • In der Gruppe: Du lernst zusammen mit anderen. Alle bekommen ungefähr das Gleiche, zu festen Zeiten.
  • Einzeln: Nur du und dein Coach. Ihr arbeitet an dem, was dich gerade bremst – in deinem Tempo.

Für dich kostet beides nichts. Wichtig ist nur: Das Jobcenter muss vor dem Start schriftlich zustimmen. Erst dann geht es los.

Was das Jobcenter dazu sagt

Für die Jobcenter gibt es Regeln der Bundesagentur für Arbeit, die „Fachlichen Weisungen“. Dort steht sinngemäß:

  • Die Gruppe ist der Regelfall. So steht es in den Weisungen für die Jobcenter.
  • Einzeln geht in begründeten Fällen – wenn es wegen deiner persönlichen Lage besser passt.
  • Deine Lage zählt. Das Jobcenter soll deine Eignung und deine persönlichen Verhältnisse beachten. Die Entscheidung hält es für dich einzeln fest.

Der Gutschein ist eine Ermessensleistung. Das heißt: Dein Jobcenter entscheidet in deinem Fall. Ein festes Recht darauf hast du nicht. Deine Lage soll das Jobcenter aber dabei beachten. Genau deshalb helfen gute Gründe.

Seit Juli 2026 gilt beim Jobcenter außerdem: Arbeit geht vor – auch vor Kursen und Coachings (§ 3a SGB II). Ein Coaching ist trotzdem möglich, wenn es dich dauerhaft besser in Arbeit bringt als eine schnelle Stelle. Das Gesetz nennt dabei besonders Menschen unter 30. Ältere sind aber nicht ausgeschlossen. Auch das kannst du im Gespräch sagen.

Gute Gründe für ein Einzelcoaching

Ein guter Grund sagt, was du brauchst und warum die Gruppe dafür nicht passt. Eine feste Liste mit Gründen gibt es nicht. Diese Gründe passen aus meiner Erfahrung oft. Zu jedem steht ein Satz, den du so sagen kannst:

Die SpracheDein Deutsch reicht für einen Kurs noch nicht. Einzeln können wir langsamer sprechen, nachfragen oder auf Englisch erklären.In einer Gruppe verstehe ich zu wenig. Einzeln kann ich nachfragen.
Lange ohne ArbeitWer lange raus ist, hat oft mehrere Baustellen auf einmal. Dafür braucht es einen eigenen Plan, Schritt für Schritt.Ich bin seit Jahren ohne Arbeit und brauche einen Plan, der zu mir passt.
Kinder oder PflegeEine Gruppe hat feste Zeiten. Einzeln lassen sich die Termine besser an deinen Alltag anpassen.Wegen meiner Kinder brauche ich Termine, die ich wirklich schaffe.
Persönliche DingeSchulden, Gesundheit, Trennung, eine schwere Zeit: Darüber redet niemand gern vor Fremden. Du musst dem Jobcenter keine Einzelheiten erzählen.Es gibt persönliche Dinge, über die ich nicht in einer Gruppe sprechen möchte.
Die Gruppe hat nicht geholfenDu warst schon in einem Kurs, und es hat dir nicht weitergeholfen? Dann ist das ein ehrlicher Grund.Ich war schon in einem Kurs in der Gruppe. Das hat mir nicht geholfen.
Ein besonderes ZielEin Abschluss aus dem Ausland, ein Neustart nach langer Pause, Bewerbungen auf Englisch: Das passt selten in einen Kurs für alle.Mein Abschluss ist aus dem Ausland. Dafür brauche ich Hilfe, die genau zu meinem Fall passt.

Nimm nur, was wirklich stimmt. Ein ehrlicher Grund reicht oft schon. Drei ehrliche Gründe sind besser als sechs erfundene.

Was eher nicht überzeugt

Diese Sätze hört das Jobcenter oft. Sie helfen dir wenig, weil sie nichts über deine Lage sagen:

  • „Ich habe keine Lust auf eine Gruppe.“
  • „Einzeln ist einfach besser.“
  • „Ein Bekannter hat auch ein Einzelcoaching bekommen.“

Besser: Sag, was du brauchst – nicht, was du nicht willst. Aus „keine Lust auf Gruppe“ wird zum Beispiel: „Vor vielen Leuten kann ich nicht offen über meine Lücken im Lebenslauf sprechen.“

Dein Satz zum Mitnehmen

Kreuz an, was bei dir stimmt. Daraus wird ein Satz, den du vorlesen, kopieren oder ins Online-Postfach deines Jobcenters schreiben kannst.

Schritt für Schritt zum Einzelcoaching

  1. Früh fragen. Sprich das Coaching beim nächsten Termin an. Oder schreib vorher eine Nachricht, per Telefon oder über das Online-Postfach deines Jobcenters.
  2. Klar sagen, was du willst. Ein Einzelcoaching mit Gutschein, das Ziel „Heranführung an den Arbeitsmarkt“, online oder vor Ort in Bochum. Dazu deine Gründe.
  3. Den Gutschein prüfen. Steht dort Einzel? Wenn dort Gruppe steht, frag gleich nach einer Änderung. Denn mit einem Gruppen-Gutschein geht kein Einzelcoaching.
  4. Einen Coach wählen. Den Anbieter suchst du selbst aus. Das Jobcenter darf dir keinen bestimmten empfehlen.
  5. Auf die Zusage warten. Der Anbieter bestätigt, dass du bei ihm teilnehmen kannst. Dann prüft dein Jobcenter und schickt dir die Zusage (Bewilligung). Anfangen erst, wenn die schriftliche Zusage da ist.

Aus meiner Praxis

Viele gehen ohne Vorbereitung ins Gespräch und sagen nur „Ich möchte ein Coaching“. Ein ehrlicher, konkreter Grund hilft viel mehr. Wenn du unsicher bist, schick mir vorher eine Nachricht. Dann überlegen wir zusammen, was du sagst.

Wenn das Jobcenter Nein sagt

Ein Nein ist ärgerlich, aber nicht immer das Ende. Das kannst du tun:

  • Nach dem Grund fragen. Oft fehlt nur eine Information, zum Beispiel warum die Gruppe für dich nicht passt.
  • Um einen schriftlichen Bescheid bitten. Gegen einen Bescheid kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit (§ 84 SGG). Wie es geht, steht am Ende des Bescheids.
  • Später neu fragen. Wenn sich deine Lage ändert, kannst du den Gutschein erneut ansprechen.

Bei einem Widerspruch helfen Erwerbslosenberatungen, Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide. Aber ich helfe dir, deine Gründe klar zu sagen.

Und ehrlich: Manchmal ist eine Gruppe für den Anfang in Ordnung. Passt sie nicht, sag es deinem Jobcenter. Das ist dann ein neuer, guter Grund.

Häufige Fragen

Kostet mich ein Einzelcoaching mehr als eine Gruppe?

Nein. Mit bewilligtem Gutschein zahlt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Das gilt für die Gruppe und für ein Einzelcoaching. Du bekommst keine Rechnung.

Kann ich einen Gutschein für eine Gruppe für ein Einzelcoaching nutzen?

Nein. Einzel oder Gruppe steht auf dem Gutschein, und nur so lässt er sich einlösen. Frag dein Jobcenter, ob es den Gutschein ändern oder neu ausstellen kann.

Muss ich dem Jobcenter persönliche Dinge erzählen?

Nein. Es reicht, wenn klar wird, warum die Gruppe für dich nicht passt. Zum Beispiel: „Es gibt persönliche Gründe, über die ich nicht in einer Gruppe sprechen möchte.“

Geht ein Einzelcoaching auch online?

Ja. Auch online gilt: Die Termine finden an mindestens zwei Tagen pro Woche statt. Bei mir reicht dafür ein Handy mit Internet. Wenn du magst, treffen wir uns auch in Bochum.

Wie lange dauert ein Einzelcoaching?

Das legt dein Jobcenter auf dem Gutschein fest. Bei mir sind es bis zu 120 Einheiten à 45 Minuten in bis zu sechs Monaten.

Darf das Jobcenter mir beim Gutschein einen Coach vorschreiben?

Nein. Mit dem Gutschein suchst du den zugelassenen Anbieter selbst aus. Das Jobcenter darf keinen bestimmten Anbieter empfehlen.

Unsicher, was du sagen sollst? Schreib mir.

Ich helfe dir, das Gespräch mit dem Jobcenter vorzubereiten. Kostenlos und unverbindlich – auch auf Englisch.

Oder ruf an: 0178 5258188. Ich melde mich meist innerhalb von 24 Stunden.

RückrufAlexander Motoc · Bewerbungscoaching
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