Wie viele Bewerbungen musst du schreiben?
Die ehrliche Antwort: Eine feste Zahl steht in keinem Gesetz. Es gibt keine Regel wie „zehn im Monat für alle“.
Die Zahl soll zu dir passen. So steht es in den Regeln für die Jobcenter, den „Fachlichen Weisungen“. Bewerbungen sollen sich an deinen echten Chancen ausrichten. Gibt es in deinem Beruf viele offene Stellen, sind mehr Bewerbungen realistisch. Gibt es nur wenige, sind es weniger.
Wo steht deine Zahl? In dem Plan, den du mit dem Jobcenter machst. Er heißt Kooperationsplan. Oder in einem Bescheid, der schriftlichen Verpflichtung. Was dort steht, gilt für dich.
Die Zahl ist nicht machbar? Sag es früh. Zum Beispiel, wenn es in deiner Nähe kaum passende Betriebe gibt. Ein Umfang, der nicht zu deiner Lage passt, kann ein wichtiger Grund sein.
Was als Bemühung zählt
Das Jobcenter spricht von Eigenbemühungen. Gemeint ist alles, was du selbst tust, um Arbeit zu finden. Bewerbungen sind nur ein Teil davon. Laut den Fachlichen Weisungen können zum Beispiel zählen:
- Bewerbungen: per Post, per E-Mail oder über ein Online-Portal.
- Vorstellungsgespräche.
- Die Suche nach einem passenden Coaching mit Gutschein (AVGS).
- Die Suche nach Kinderbetreuung, zum Beispiel nach einem Platz in der Kita.
- Mitmachen bei Angeboten anderer Stellen, zum Beispiel bei einer Reha.
Was davon bei dir wie zählt, steht in deinem Plan. Frag nach, wenn etwas unklar ist. Zählt ein Anruf beim Betrieb? Zählt eine Bewerbung per WhatsApp? Lieber einmal mehr fragen.
Plan oder Verpflichtung: Wo steht, was du nachweist?
Beim Jobcenter gibt es dafür zwei Papiere. Der Unterschied ist wichtig, denn die Folgen sind verschieden.
| Kooperationsplan | Schriftliche Verpflichtung | |
|---|---|---|
| Was ist das? | Euer gemeinsamer Fahrplan | Ein Bescheid vom Jobcenter |
| Was steht drin? | Dein Ziel und die nächsten Schritte, oft auch Bewerbungen | Was du tun sollst, wie oft, in welcher Form und bis wann du es nachweist |
| Gibt es Folgen? | Nein. Der Plan enthält keine Strafen. | Ja. Im Bescheid steht eine Belehrung über die Folgen. |
Normalerweise bleibt es beim Plan. Klappen Schritte aus dem Plan ohne wichtigen Grund nicht, schickt das Jobcenter eine Verpflichtung. Das kann auch passieren, wenn du einen Termin ohne wichtigen Grund verpasst. Mehr dazu im Ratgeber Kooperationsplan.
In der Verpflichtung muss genau stehen, was du tun und nachweisen sollst. Wie oft und bis wann, muss angemessen sein. Das heißt: für dich machbar.
So führst du deine Liste
Eine einfache Liste spart dir viel Stress. Schreib jede Bewerbung am selben Tag auf. Dann vergisst du nichts.
- Datum: Wann hast du dich beworben?
- Firma und Stelle: Bei wem, und für welche Arbeit?
- Wie beworben: E-Mail, Online-Portal, Post oder persönlich.
- Antwort: noch offen, Absage, Einladung oder Zusage.
- Notiz: zum Beispiel ein Name oder ein Termin.
Heb zu jeder Bewerbung einen Beleg auf. Das kann die Stellenanzeige sein, deine E-Mail oder ein Screenshot. Absagen gehören auch dazu. Am Handy reicht ein eigener Ordner für Fotos und Screenshots.
Hat dein Jobcenter ein eigenes Formular? Dann nimm das. Wenn nicht, hilft dir meine Vorlage weiter unten.
Aus meiner Praxis
Ich erlebe oft zwei Fälle. Die einen haben viel getan, aber nichts aufgeschrieben. Die anderen bringen einen Stapel Zettel ohne Ordnung mit. Beides macht den Termin unnötig schwer. Im Einzelcoaching legen wir deshalb gleich am Anfang eine einfache Liste an. Danach geht jeder Eintrag schnell.
Checkliste: So ist dein Nachweis sauber
Hak ab, was bei dir schon passt. Was noch fehlt, erledigst du Schritt für Schritt.
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Vorlage zum Ausfüllen: Die Bewerbungsliste fürs Jobcenter hat Platz für zwölf Bewerbungen. Du kannst sie ausdrucken oder am Handy ausfüllen.
Bewerbungskosten: erst fragen, dann ausgeben
Bewerbungen kosten Geld. Zum Beispiel für Ausdrucke, Porto oder die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Das Jobcenter kann diese Kosten übernehmen. Das Geld kommt aus dem sogenannten Vermittlungsbudget.
- Vorher beantragen. Erstattet wird nur, was ab dem Antrag anfällt. Eine Fahrkarte von letzter Woche bekommst du nicht zurück.
- Formlos reicht. Du kannst im Gespräch fragen, anrufen oder online einen Antrag stellen.
- Ein Antrag kann lange gelten. Bei Bewerbungskosten kann er bis zum neuen Job gelten. Frag, wie es bei dir ist.
- Die Beträge sind verschieden. Das Jobcenter kann feste Pauschalen zahlen. Wie hoch, ist von Ort zu Ort verschieden.
Bekommst du eine schriftliche Verpflichtung zu Bewerbungen? Dann soll darin auch stehen, wie die Kosten erstattet werden.
Wenn ein Nachweis fehlt
Erst einmal: Nicht jeder fehlende Zettel führt zu einer Kürzung. Der Kooperationsplan selbst enthält keine Strafen.
Anders ist es bei der schriftlichen Verpflichtung mit Belehrung. Fehlt dann der Nachweis ohne wichtigen Grund, kann das Jobcenter das Geld kürzen. Die Kürzung beträgt 30 % vom Regelsatz, drei Monate lang. Miete und Heizung werden nicht gekürzt. Mehr dazu im Ratgeber Neue Grundsicherung.
Vor einer Kürzung fragt dich das Jobcenter nach deiner Sicht. Das heißt Anhörung. Du kannst erklären, was passiert ist. Ein wichtiger Grund kann zum Beispiel sein:
- Du warst krank, oder dein Kind war krank.
- Die Zahl war nicht machbar, etwa weil es kaum passende Betriebe gibt.
- Etwas Unerwartetes kam dazwischen, zum Beispiel ein Wasserschaden in der Wohnung.
Sag so etwas am besten sofort, nicht erst nach der Frist. Und heb Belege dafür auf.
Kommt trotzdem ein Bescheid über eine Kürzung? Dann kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Wie es geht, steht am Ende des Bescheids. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide. Hilfe bekommst du bei Erwerbslosenberatungen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
Häufige Fragen
Prüft das Jobcenter meine Bewerbungen wirklich?
Ja. Deine Vermittlerin oder dein Vermittler schaut regelmäßig, ob die Schritte aus deinem Plan geklappt haben. Schreib deshalb nur echte Bewerbungen auf. Eine ehrliche, kurze Liste ist besser als eine lange, geschönte.
Zählen Bewerbungen per E-Mail oder über ein Portal?
Ja. Bewerbungen per Post und digitale Bewerbungen zählen beide. Heb bei Online-Bewerbungen die Bestätigung oder einen Screenshot auf.
Zählt mein Coaching als Bemühung?
Schon die Suche nach einem passenden Coaching mit Gutschein kann als Bemühung zählen. Wie das Coaching in deinem Plan steht, besprichst du mit dem Jobcenter. Frag auch, ob sich dadurch die Zahl der Bewerbungen ändert.
Ich finde nicht genug passende Stellen. Was nun?
Sprich das offen an, am besten vor der Frist. Zeig, wo du überall gesucht hast. Dann kann die Zahl in deinem Plan angepasst werden. Der Plan soll ohnehin spätestens alle sechs Monate gemeinsam aktualisiert werden.
Muss ich deine Vorlage benutzen?
Nein. Wie du nachweist, legt dein Jobcenter fest. Hat es ein eigenes Formular, nimm das. Meine Vorlage ist eine Hilfe, wenn es keine feste Form gibt.
Bekomme ich Geld für Bewerbungen zurück?
Das ist möglich, wenn du die Kosten vorher beantragst. Das Jobcenter zahlt dann aus dem Vermittlungsbudget. Wie viel, ist von Ort zu Ort verschieden.
